Heizungs-Austauschpflicht bis Ende 2023

Viele Hausbesitzer sind in diesem Jahr von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen und müssen in eine neue Heizung investieren, da das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) einen Austausch von Öl- oder Gasheizungen vorschreibt, die älter als 30 Jahre sind.

Betroffen sind überwiegend Konstanttemperaturkessel mit einer Heizleistung von 4 - 400 kW und einem Alter von über 30 Jahren, da diese mit gleichmäßig hohen Temperaturen arbeiten und dadurch sehr viel Energie verbrauchen. Hintergrund ist das energiepolitische Ziel, den CO2-Ausstoß in Deutschland drastisch zu reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Ob die Heizung nun ausgetauscht werden muss oder nicht, hängt vom Alter der Heizung ab. Regulär entspricht das Alter der Heizung auch dem Alter des Heizkessels. Das Baujahr lässt sich anhand des Typenschildes ausmachen, welches sich direkt am Kessel befindet. Sollte das Baujahr der Heizung auf dem alten Typenschild nicht mehr erkennbar sein, kann man dies z.B. im Schornsteinfegerprotokoll finden. Selbst wenn in den letzten Jahren Teile der Heizungsanlage, z.B. der Brenner, bereits getauscht wurden, gilt die Austauschpflicht trotzdem. Wer 2023 seine alte Heizöl-, Gas- oder Stromheizung komplett ersetzt, kann zudem von diversen Zuschüssen pofitieren.

Es gibt jedoch Ausnahmen

Folgende Heizungen sind von der Pflicht ausgenommen:
• Niedertemperaturkessel
• Brennwertkessel
• Konstanttemperaturkessel mit einer Leistung unter 4 und über 400 kW
• Heizungen, die kein Öl oder Gas verwenden
• Festbrennstoffkessel
• Einzelraumheizungen
• direkt befeuerte Warmwasserbereiter

Auch private Eigentümer in Wohnhäusern mit ein oder zwei Wohneinheiten sind von der Austauschpflicht befreit, wenn sie seit dem 01. Februar 2002 selbst in dem Gebäude wohnen.

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, für den gilt allerdings eine Frist von zwei Jahren für den Heizungsaustausch nach Eigentumsübergang. Eine weitere Ausnahmeregelung gilt, wenn der Heizungsaustausch nachweisbar unwirtschaftlich ist, z.B. wenn das Gebäude in naher Zukunft abgerissen werden soll oder es nur zeitweise genutzt wird.

Wer über einen neuen Heizkessel nachdenkt, sollte sich überlegen, ob es sich nicht als effizienter und wirtschaftlicher erweist, jetzt direkt die gesamte Heizungsanlage zu erneuern. Auch die Heizungspumpe, die Heizkörper und Thermostate sind in die Jahre gekommen und arbeiten nicht mehr optimal. Zudem gibt es zahlreiche neue Techniken und Standards, die deutlich sparsamer sind und auch mehr Komfort bieten. Auch die Haushaltskasse freut sich über eine moderne Heizung und einen niedrigeren Verbrauch, da man auch unabhängiger von den Energiepreissteigerungen ist und weniger Ausgaben am Ende verzeichnen kann. In vielen Fällen kann nach einem Heizungstausch zwar der gleiche Brennstoff weiter genutzt werden, aber ob das sinnvoll ist, muss langfristig betrachtet werden.

Es ist auf jeden Fall ratsam, einen qualifizierten Fachmann oder Berater vor der Investition in eine neue Heizungsanlage hinzuzuziehen, um alle Faktoren zu beachten und das bestmögliche dabei herauszuholen.

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