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Nachhaltige Heiztechnik mit staatlicher Förderung

Profitieren Sie von der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) der Bundesrepublik

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FAQ zur BEG (Bundesförderung für effiziente Geräte)


Ihr Beitrag zur Energiewende

Jetzt bis zu 40 % bei Ihrer neuen Heizung sparen

Noch nie war es günstiger, auf moderne Heiztechnik umzusteigen: Seit Januar 2020 wird die Sanierung Ihrer Heizungsanlage staatlich extrem bezuschusst: 2020 hieß das Förderprogramm der Bundesregierung noch Marktanreizprogramm (MAP). Dieses wurde zum 1.1.2021 durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Damit soll die Förderlandschaft übersichtlicher werden. So können Sie mit Ihrer neuen Heizung sogar doppelt sparen. Denn neben der Förderung auf die Anschaffung einer neuen Heizung, profitieren Sie auch von den wesentlich geringeren – oder im buchstäblich „günstigsten“ Fall komplett wegfallenden – Heizkosten. Zum 1. Januar 2023 wurde die Bundesförderung noch einmal angepasst. Durch erhöhte Fördersätze soll der Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien beschleunigt werden – besonders bevorzugt wird dabei die Wärmepumpe.

Heizungs-Tausch-Bonus

Nachhaltigkeit zahlt sich aus

Besonders lohnenswert ist die BEG-Förderung für Haushalte, die bisher eine Gas- oder Öl-Heizung nutzen: Denn mit dem Tausch-Bonus gilt: Beim Austausch einer Öl-Heizung erhöht sich der BEG-Fördersätze um 10 %! Für den Austausch einer Gas-Heizung, die vor 20 Jahren in Betrieb genommen wurde, gibt es ebenfalls 10 % mehr Förderung.

Alle BEG-Zuschüsse im Überblick


Welche Heizungen werden gefördert?

Ob eine Anlage förderfähig ist, hängt unter anderem vom eingebauten Heizsystem ab. Finanzielle Anreize gibt es für besonders effiziente und moderne Heizsysteme. Welche das genau sind, finden Sie in unserer Übersicht.

Wärmepumpen

Grundsätzlich werden Wärmepumpen mit 25% gefördert (+ weitere 10% bei Austausch eines Ölgeräts), egal ob es sich um Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser oder Wärmepumpen mit Erdwärmekollektoren handelt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist das Erreichen der Mindestwerte für die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe. Diese differieren je nach Art der Wärmepumpe und ob diese in einem Bestandsgebäude oder einem Neubau eingesetzt wird. Außerdem gibt es unterschiedliche Vorgaben für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Wir beraten Sie gerne.

Biomasse-Anlagen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)

Auch diese Art von Anlagen werden grundsätzlich mit 10% gefördert (+ weitere 10% bei Austausch eines Ölgeräts). Die Anlagen müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 89% erzielen (Pelletofen mit Wassertasche 90%). Scheitholzanlagen müssen über einen Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 55 Liter/kW verfügen, bei Hackschnitzel mindestens 30 Liter/kW. Außerdem muss auch bei diesen Anlagen ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

Brennstoffzellen-Heizgerät

An der Förderung von Brennstoffzellenheizungen hat sich nichts geändert, hier greifen immer noch das KfW-Programm für Energieeffizientes Bauen und Sanieren. Gefördert werden Anlagen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage: Zu einem Festbetrag von 6.800 Euro kommt ein leistungsabhängiger Zuschuss von 550 Euro je angefangener 100 W elektrische Leistung für die Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung. Abhängig von der elektrischen Leistung des eingebauten Brenn­stoff­zellen­systems beträgt die Zuschuss­höhe zwischen 8.450 und 34.300 Euro.

Öl / Gas / Kohle

Fossilie Heizungen werden nicht gefördert – auch nicht als Hybridheizung. Ganz im Gegenteil: Wer eine Heizung austauscht erhält 10 Prozent mehr Förderung. Öl-Brennwertheizungen dürfen jedoch auch weiterhin bis Ende 2025 eingebaut werden. Ab 2026 ist der Einbau einer Ölheizung nur noch in den Regionen erlaubt, in denen strukturbedingt nur diese als bezahlbare Wärmeerzeugung infrage kommen. Es muss dann jedoch ein Anteil an regenerativer Energie mit eingesetzt werden.