Aktuelle Heizungs-Förderungs­mög­lich­keiten

In Deutschland gibt es vielfältige Förderprogramme für Heizsysteme. Hier erfahren Sie mehr über die wichtigsten Informationen zu den beiden Anlaufstellen BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Die Neuerungen zum 1.1.2020 betreffen im Wesentlichen die Förderprogramme der BAFA (BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Bei der Heizungsförderung ist zwischen einem Investitionskostenzuschuss und zinsvergünstigtem Darlehen zu unterscheiden. Bei der KfW gibt es zinsgünstige Darlehen und die BAFA bezuschusst Ihre Heizungsanlage. Die Förderungssumme variiert je nach Heizungssystem, mit einer maximalen Förderung von bis zu 45% der Investitionssumme.

Voraussetzungen für die Förderung

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Förderung, wenn Sie Hauseigentümer sind. Es spielt keine Rolle, ob Sie das Eigentum selbst nutzen oder vermieten, sofern Sie den Antrag vor Sanierungsbeginn stellen. Jedoch gibt es auch bei aller schöner Förderung einen Wehrmutstropfen: Von dem neuen Marktanreizprogramm sind alle Heizkessel, die unter die Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung fallen, ausgeschlossen.

BAFA-Förderprogramme

Wird die Ölheizung durch eine vollständig mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung ersetzt (beispielsweise eine Wärmepumpe oder Biomasse-Anlage), ist es möglich, einen Zuschuss von 45% der Investitionskosten zu erhalten. Einen Investitionszuschuss von 40% gibt es für Gas-Hybridheizungen, deren Erneuerbaren-Anteil mindestens 25% beträgt - z. B. über die Einbindung von Solarthermie.

Privatleute können - sofern sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind - die Bruttokosten einschl. der Mehrwertsteuer ansetzen. Dies ist bis zu einer maximalen Investitionshöhe von 50.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und max. 3,5 Mio. € bei Nichtwohngebäuden möglich.

Als förderfähige Kosten gelten:

  • Die Anschaffungskosten der geförderten Anlage
  • Die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme
  • Alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage stehen (z.B. Demontage eines alten Öltanks, Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern zur Optimierung des Heizungssystems, Kaminsanierung etc.)
  • Ausgaben für die Einbeziehung eines Experten für die Fachplanung und Bauleitung.

Welche maximalen Fördermöglichkeiten es für welche alten Heizungen im Austausch gegen welche neue Systeme gibt, verdeutlicht die folgende Grafik:

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