Energiewende kann jeder

Jeder fängt mal klein an – Balkonkraftwerke bieten eine Möglichkeit für Eigen-
heimbesitzer und Mieterinnen und Mieter, aktiv zur Energiewende beizutragen und erneuerbare Energie zu erzeugen. Sie sind einfach zu installieren, flexibel und umweltfreundlich. Jedoch ist es wichtig, die spezifischen Gegebenheiten und rechtlichen Vorgaben vor Ort zu berücksichtigen.

Balkonkraftwerke sind eine innovative Möglichkeit, erneuerbare Energie in Wohngebäuden zu erzeugen. Sie bestehen aus kleinen Solarstromanlagen,
die auf dem Balkon oder der Terrasse in der Regel einfach installiert werden können. Sie erfordern keine aufwendigen baulichen Veränderungen am Gebäude. Die Module können einfach aufgestellt oder befestigt werden und müssen nicht fest mit der Gebäudestruktur verbunden sein.

Der erzeugte Solarstrom kann direkt im Haushalt genutzt werden, um den eigenen Strombedarf zu decken. Dies kann zur Reduzierung der Stromrech-
nung führen und die Abhängigkeit von konventionellen Stromquellen verringern. Balkonkraftwerke sind besonders attraktiv für Mieterinnen und Mieter, da sie mobil sind und bei einem Umzug mitgenommen werden können. Zudem können sie auch auf Dächern von Gartenhäusern oder Garagen installiert werden.

Durch die Nutzung von Solarenergie tragen Balkonkraftwerke zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien. Sie sind somit eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Stromquellen.

Aufgrund der begrenzten Fläche auf einem Balkon sind die Leistungsmöglich-
keiten von Balkonkraftwerken in der Regel kleiner im Vergleich zu größeren Solaranlagen auf Dächern. Die erzeugte Energie reicht oft aus, um den Eigenbedarf zu decken, aber nicht immer, um den gesamten Stromverbrauch zu decken.

Je nach Land oder Region können spezifische Vorschriften und Einspeise-
tarife gelten. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen und technischen Anforderungen sowie die lokalen Einspeisebestimmungen zu informieren, bevor man ein Balkonkraftwerk installiert. Einige Bundesländer bezuschussen die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Seit Januar 2023 fällt zudem bundesweit auf die Mini-PV-Anlagen - wie auch auf größere Photovoltaik-Anlagen - keine Mehrwertsteuer mehr an.

 

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