Nachhaltige Heiztechnik mit staatlicher Förderung

Anzeige: Der Umstieg auf moderne Heiztechnik war noch nie günstiger: Seit Januar 2020 wird die Sanierung Ihrer Heizungsanlage staatlich extrem bezuschusst. 2020 hieß das Förderprogramm der Bundesregierung noch Marktanreizprogramm (MAP). Dieses wurde zum 1.1.2021 durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) abgelöst. Damit soll die Förderlandschaft übersichtlicher werden. So können Sie mit Ihrer neuen Heizung sogar doppelt sparen. Denn neben der Förderung von bis zu 45 % auf die Anschaffung einer neuen Heizung, profitieren Sie auch von den wesentlich geringeren – oder im buchstäblich „günstigsten“ Fall komplett wegfallenden – Heizkosten.

Was wird im Rahmen der BEG gefördert?

Jeder Privathaushalt, der auf erneuerbare Energien umsteigen will, kann Zuschüsse im Rahmen der BEG beantragen. Wer auf eine neue Heizung umstellen möchte, kann sich über hohe Zuschüsse freuen. Gefördert werden Gas-Hybridhybridheizungen mit einen Zuschuss von 25 %, Solarthermieanlagen mit 30 %, Wärmepumpen mit 35 % oder Biomasse-Heizungen (Holz/Pellet) mit bis zu 35 %. Wird für die neue Heizung eine alte Ölheizung stillgelegt, erhöht sich der Zuschuss um jeweils 10 %.

In welcher Höhe wird gefördert?

Die Höhe der Förderung ist abhängig davon, welche Heizungsart Sie bislang nutzen, ob Sie regenerative Energien nur ergänzend oder vollumfänglich nutzen wollen und auf welche Art der Heizungsanlage Sie umsteigen möchten. Insbesondere begünstigt wird der Austausch von Öl-Heizungen.

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Wie kann ich die BEG-Zuschüsse beantragen?

Am besten, Sie lassen sich von unseren qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten. Wir informieren Sie und können ggf. auch den Antragsservice für Sie übernehmen. Wichtig: Die Förderung wird nur bewilligt, wenn Sie vor dem Erwerb der Heizung und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung beantragt wurde. Ist Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie den staatlichen Zuschuss nach der erfolgten Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung.

Warum wird die Umrüstung von Heizungsanlagen von der Bundesregierung gefördert?

Die Bundesregierung hat das Ziel, die CO2-Emission der Gebäude von 2020 zu 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren. Von 1990 bis 2019 lag die Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei 35 %.

Welche Gebäude profitieren von der Förderung?

Es werden sowohl Neubauten als auch die Sanierung von bestehenden Gebäuden gefördert. Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 60.000 € (brutto) pro Wohneinheit begrenzt.

Austauschprämie für Ölheizungen

Besonders lohnenswert ist die BEG-Förderung für Haushalte, die eine Ölheizung nutzen: Denn mit der Austauschprämie für Ölheizungen steigen die BEG-Fördersätze teilweise um 10%! Besonders rentabel ist der Austausch der Ölheizung durch eine Heizungsanlage, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hier kann die Höhe des Zuschusses bis zu 45% der Investitionskosten betragen.

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